Andreas Kuhnen
Transportunternehmen und
Baustoffhandel Kuhnen GmbH

Postanschrift, Dorfstraße 13, 02627 Weißenberg
Betriebsstätte, Zufahrtsstraße 8, 02627 Weißenberg

Telefon: +49 (0) 35876 / 4647 -0
eMail: info@spedition-kuhnen.de

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Transportbedingungen zum Transportauftrag (AGB)

Allgemeines:

  1. Der Auftragnehmer versichert, über die für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen nach §§ 3, 6 GüKG (Eurolizenz, Drittlandgenehmigung, CEMT- Genehmigung) zu verfügen. Sein Fahrzeugführer ist im Besitz einer gültigen CMR/KVO- Versicherungsbestätigung. Das Fahrzeug des Auftragnehmers hat voll versichert zu sein, einschließlich einer Ladungsversicherung. Diese sind auf Verlangen dem Auftraggeber nachzuweisen. Der Transport von Gefahrgut kann nur von Fahrern mit gültigem Gefahrgutschein ausgeführt werden. Darüber hinaus müssen die für diese Transporte eingesetzten Fahrzeuge den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und die gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstungen mitführen. Der Auftragnehmer hat für diese Fahrzeuge den entsprechenden besonderen Versicherungsschutz nachzuweisen.
  1. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Fahrer über die erforderlichen Berechtigungen einschließlich der erforderlichen Führerscheinklassen für die Durchführung des Transportauftrages verfügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausländische Fahrer nur mit der erforderlichen Arbeitsgenehmigung einzusetzen und hat Sorge dafür zu tragen, dass das ausländische Fahrpersonal eine amtliche Bescheinigung mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache nach §7b Abs.1 Satz 2 GüKG besitzt und auf jeder Fahrt diesen Auftrag betreffend mit sich führt.
  1. Bei Nichterfüllung des Auftrages infolge Nichtgestellung eines für den Auftrag erforderlichen Fahrzeuges durch den Auftragnehmer erfolgt eine Ersatzbeschaffung durch den Auftraggeber. Die hieraus resultierenden Kosten und Mehrkosten hat der Auftragnehmer zu tragen. Zusätzlich gilt in diesem Fall eine Vertragsstrafe zu Lasten des Auftragnehmers i.H.v. 125,00 € als vereinbart.
  1. Rechtsgrundlage des Transportauftrages sind neben den grundsätzlich geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer ADSp neueste Fassung. Gerichtsstand ist Bautzen.
  1. Die Auftragsbestätigung und Zusendung der am Transporttag gültigen Versicherungsbestätigung zur Verkehrshaftungsversicherung hat durch den Auftragnehmer innerhalb von einer Stunde mit Firmenstempel und Unterschrift sowie Angabe des Fahrzeugkennzeichens sowie seiner Telefon-Nr. gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, behält sich der Auftraggeber vor, den Auftrag anderweitig zu vergeben.
  1. Sie als eingesetzter Frachtführer sichern der Spedition Kuhnen GmbH die eigenverantwortliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Mindestlohngesetzes incl. Arbeitnehmerentsendegesetzes (& 14 AEntg) zu und stellen die Kuhnen GmbH Transportunternehmen und Baustoffhandel für den Fall eines Gesetzesverstoßes im Innenverhältnis von Ersatzansprüchen Dritter rechtsverbindlich frei. Sie haften auch für die von Ihnen eingesetzten Unternehmer.
  1. Der Einsatz von Unterfrachtführern bedarf der vorherigen Zustimmung durch uns.
  1. Erforderliche Be- und Entladung durch den Fahrer des Auftragnehmers ist im vereinbarten Frachtentgelt enthalten. Die Ladungssicherung erfolgt durch den Frachtführer auf dessen eigene Verantwortung. Bei Verstößen hiergegen und daraus resultierenden Schäden hat der Auftragnehmer zu haften, auch wenn er selbst nicht Frachtführer sein sollte.

Statusmeldung:

  1. Bei Annahme des Transportauftrages durch den Auftragnehmer hat dieser Sorge dafür zu tragen, dass die hierin enthaltenen Be- und Entladezeiten unbedingt einzuhalten sind. Nach erfolgter Entladung ist an tracking@spedition-kuhnen.de eine Statusmeldung, unter Angabe von Lade- und Entladeadresse, Datum und Uhrzeit der Be-/Entladung und reine Quittung (Ja/Nein), zu senden. Bei fehlender Statusmeldung behalten wir uns das Recht vor, die Fracht um 25,00 € zu kürzen. Für Kosten jedweder Art, die durch Nichteinhaltung dieser Termine entstehen, hat der Auftragnehmer vollumfänglich zu haften. Für eventuell entstehende Standgebühr haftet der Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist zur Überprüfung von Stückzahl, Menge oder Gewicht des Beförderungsgutes verpflichtet und gilt hiermit als vereinbart. Bei Unstimmigkeiten bei der Be- bzw. Entladung, bei Annahmeverweigerung, Schäden und Fehlmengen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber sofort zu unterrichten. Dies trifft auch auf Beschädigungen der Ladung aufgrund von Unfallereignissen zu.

Ladehilfsmittel:

  1. Unabhängig ob Ladehilfsmitteltausch „ja“ oder „nein“ vereinbart wurde, ist die Lademittelbewegung in allen Fällen durch geeignete Unterlagen wie Lademittelscheine, CMR´s oder Ablieferquittungen schriftlich zu belegen. Die für den Transportauftrag erforderlichen Lademittel müssen bei Be- und Entladung getauscht werden, spätestens jedoch bis 10 Arbeitstage nach Sendungsübernahme, danach erfolgt Rechnungslegung. Bitte an die Beladestelle zurückführen – kostenfrei oder bei Paki-Spots mit vorheriger Avisierung und Kostenübernahme von 0,75 € pro Stück. Über den Palettentausch ist jeweils ein gesonderter Nachweis zu erbringen, bei fehlendem Nachweis gelten die Paletten als nicht getauscht. Für nicht getauschte Lademittel hat der Auftragnehmer pro Euro- und Düsseldorferpalette 15,00 €, pro Gitterbox 92,00 €, pro Kantholz 3,00 €, pro Kantenschoner 6,00 € sowie pro H1-Palette 50,00 € an den Auftraggeber zu zahlen. Hinzu kommt eine einmalige Bearbeitungspauschale i. H. v. 20,00 € je Vorgang. Werden die Lademittel erst von Ihnen nach der in der von uns gelegten Rechnung genannten Frist zurückgeführt, behalten wir uns die Berechnung einer Nutzungs-/ Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 € pro nicht getauschter Lademittel vor. Die Bezahlung der Fracht erfolgt unter Berücksichtigung einer sich u. U. aus Punkt 10. ergebenden Lademittelschuld. Diese wird sofort mit verrechnet.

Zahlungsbedingungen:

  1. Zur Abrechnung der Fracht hat der Auftragnehmer die Lieferpapiere innerhalb von 10 Tagen nach Erfüllung des Frachtauftrages dem Auftraggeber vorzulegen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir ggf. die Fracht um 35,00 € kürzen. Abliefernachweise sind per E-Mail an: ramona.poetzsch@spedition-kuhnen.de zu übermitteln. Belege können jederzeit im Original angefordert werden. Sich ergebende Mehraufwendungen im Falle der Nichteinhaltung dieser Bestimmung dem Frachtentgelt gegenzurechnen, behält sich der Auftraggeber vor. Des weiteren gilt generelle Aufrechnung von Verbindlichkeiten und Forderungen (Paletten sowie durchgeführte Transporte für den Auftragnehmer) als vereinbart. Eine Abtretung gegenseitiger Forderungen an Dritte (z.B. Factoring – Gesellschaften) ist ausdrücklich verboten und die Anerkennung dieses Verbots wird vom Auftragnehmer bestätigt.